Was passiert ist
Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme lief Ende März 2024 aus. Ab April 2024 galt wieder der reguläre Satz von 19 Prozent.
Der Effekt zeigte sich nicht immer sofort gleich, war aber für Bruttopreise und Abschläge relevant.
Sparkatz-Einordnung
Gaspreise bestehen aus mehreren Bestandteilen. Deshalb sollte eine Gasrechnung nicht nur nach dem monatlichen Abschlag bewertet werden, sondern nach Jahresverbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis, Steuer- und Vertragsbestandteilen.
Quelle: tagesschau