Sparky
🔥 Bis zu 80% staatliche KfW-Förderung*

Wärmepumpen-Vorabprüfung &
Vermittlung an regionale Fachbetriebe.

Sie möchten von Gas oder Öl auf eine moderne Wärmepumpe umsteigen? Ich prüfe vorab die Eignung Ihrer Immobilie, erfasse Ihre Gebäudedaten und vermittle Ihr Projekt an zuverlässige Meisterbetriebe aus der Region Andernach.

Objekt-Eignung prüfen Fördermittel im Überblick
Objekt-Check & Vermittlung

Wärmepumpen-Eignung für Ihr Haus

Erfassen Sie die wichtigsten Gebäudedaten für eine verlässliche Ersteinschätzung.

💡 Tipp zur Wirtschaftlichkeit: In Kombination mit einer Solaranlage senken Sie die Betriebskosten der Wärmepumpe nochmals drastisch, da der Heizstrom tagsüber vom eigenen Dach bezogen wird.
Transparenter Ablauf

Wie Sparkatz Sie zur neuen Wärmepumpe begleitet

Klare Rollenverteilung für Ihre maximale Sicherheit: Ich gebe Ihnen die ehrliche Orientierung – mein Fachpartner übernimmt die verbindliche Ausführung nach Schema F.

Schritt 1: Bei Sparkatz (Richard Ganske)

Ehrlicher Vorab-Check & Grundlagen

Ich bin Ihr Ansprechpartner vor Ort in Andernach und der Region. Wir besprechen Ihre Ausgangslage ganz ohne Verkaufsdruck:

  • Datenaufnahme: Unkomplizierte Erfassung Ihrer Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, bisheriger Verbrauch).
  • Verständliche Basics: Aufklärung zu Technik, Fördermöglichkeiten und PV-Kopplung auf Augenhöhe.
  • Ehrliche Ersteinschätzung: Vorab-Prüfung, ob sich der Umstieg für Ihr Haus lohnt oder welche Vorarbeiten sinnvoll sind.
Schritt 2: Zertifizierter Fachpartner

Verbindliche Prüfung nach Schema F

Besteht konkretes Interesse, übergebe ich Ihre Daten nahtlos an meinen Fachpartner für die 100 %ige Detailausarbeitung:

  • 100 % Förderprüfung: Ist die KfW-Förderung gegeben und wie hoch fällt Ihr maximaler Zuschuss aus?
  • Präzise Heizlastberechnung: Exakte Neuberechnung der Heizlast und Auslegung evtl. nötiger Heizkörper.
  • Rechtssicherer Ablauf: Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), transparenter Vertrag & meisterhafter Einbau.
KfW-Heizungsförderung 2026 (Programm 458 / BEG EM)

Bis zu 80 % KfW-Zuschuss*

Stand der Förderinformationen: 19.08.2026 · Nächste planmäßige Änderung: 01.02.2027

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30 % Grundförderung

Für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre alt).

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+16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Für selbstnutzende Eigentümer beim frühzeitigen Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altanlagen (Öl, Kohle, Nachtspeicher oder mind. 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung). Aktuell 16 % bis 31.01.2027.

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+10 %, +30 % oder +40 % Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei mind. einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Einkommensstufen für den Einkommensbonus (Selbstnutzer)

Maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den Einkommensteuerbescheiden für 2023 und 2024:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Kind) +40 %
bis 40.000 € (bzw. 50.000 € mit Kind) +30 %
bis 50.000 € (bzw. 60.000 € mit Kind) +10 %
über 50.000 € 0 %
* Deckelung der Förderung: Die reguläre Förderobergrenze liegt bei 70 %. Der absolute Maximalfördersatz von bis zu 80 % entsteht bei Kombination aus 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus (rechnerisch 86 %, gesetzlich auf 80 % gedeckelt).

Förderfähige Kosten & maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit)

Für die erste Wohneinheit können aktuell maximal 28.000 € förderfähige Kosten geltend gemacht werden (bei Mehrfamilienhäusern: 2.–6. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €):

Förderfall Berechnung Maximaler Zuschuss
Nur Grundförderung 28.000 € × 30 % 8.400 €
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 28.000 € × 46 % 12.880 €
Normale Förderobergrenze 28.000 € × 70 % 19.600 €
Absoluter Maximalfall 28.000 € × 80 % 22.400 €
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Offizielle Förderinformationen: KfW-Programm 458, Grundlage BEG EM
Fördergrundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das Gebäude muss nach Durchführung der Maßnahme in den Anwendungsbereich des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Für die erste Wohneinheit können aktuell maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Im maximalen Förderfall entspricht dies einem Zuschuss von bis zu 22.400 €. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Offizielle KfW-Förderbedingungen & Merkblatt auf kfw.de einsehen ↗
📌 Hinweis zur Beratung durch Sparkatz: Sparkatz bietet eine unverbindliche Vor-Ort-Ersteinschätzung, erfasst die Gebäudedaten und vermittelt geeignete regionale Fachunternehmen. Die verbindliche Förderfähigkeitsprüfung, Bestätigung zum Antrag (BzA), Heizlastberechnung, technische Planung und Ausführung erfolgen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen beziehungsweise einen gelisteten Energieeffizienz-Experten.

Wichtig für Ihren Förderantrag:
  • Vor dem Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Fachbetrieb benötigt.
  • Es muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält.
  • Der Antrag muss vor dem eigentlichen Vorhabenbeginn vom Eigentümer selbst im KfW-Portal gestellt werden (Sparkatz begleitet Sie gerne bei der Vorbereitung).