Wärmepumpen-Eignung für Ihr Haus
Erfassen Sie die wichtigsten Gebäudedaten für eine verlässliche Ersteinschätzung.
Wie Sparkatz Sie zur neuen Wärmepumpe begleitet
Klare Rollenverteilung für Ihre maximale Sicherheit: Ich gebe Ihnen die ehrliche Orientierung – mein Fachpartner übernimmt die verbindliche Ausführung nach Schema F.
Ehrlicher Vorab-Check & Grundlagen
Ich bin Ihr Ansprechpartner vor Ort in Andernach und der Region. Wir besprechen Ihre Ausgangslage ganz ohne Verkaufsdruck:
- Datenaufnahme: Unkomplizierte Erfassung Ihrer Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, bisheriger Verbrauch).
- Verständliche Basics: Aufklärung zu Technik, Fördermöglichkeiten und PV-Kopplung auf Augenhöhe.
- Ehrliche Ersteinschätzung: Vorab-Prüfung, ob sich der Umstieg für Ihr Haus lohnt oder welche Vorarbeiten sinnvoll sind.
Verbindliche Prüfung nach Schema F
Besteht konkretes Interesse, übergebe ich Ihre Daten nahtlos an meinen Fachpartner für die 100 %ige Detailausarbeitung:
- 100 % Förderprüfung: Ist die KfW-Förderung gegeben und wie hoch fällt Ihr maximaler Zuschuss aus?
- Präzise Heizlastberechnung: Exakte Neuberechnung der Heizlast und Auslegung evtl. nötiger Heizkörper.
- Rechtssicherer Ablauf: Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA), transparenter Vertrag & meisterhafter Einbau.
Bis zu 80 % KfW-Zuschuss*
Stand der Förderinformationen: 19.08.2026 · Nächste planmäßige Änderung: 01.02.2027
30 % Grundförderung
Für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude (Bauantrag mind. 5 Jahre alt).
+16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer beim frühzeitigen Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altanlagen (Öl, Kohle, Nachtspeicher oder mind. 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung). Aktuell 16 % bis 31.01.2027.
+10 %, +30 % oder +40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei mind. einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Einkommensstufen für den Einkommensbonus (Selbstnutzer)
Maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den Einkommensteuerbescheiden für 2023 und 2024:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Kind) | +40 % |
| bis 40.000 € (bzw. 50.000 € mit Kind) | +30 % |
| bis 50.000 € (bzw. 60.000 € mit Kind) | +10 % |
| über 50.000 € | 0 % |
Förderfähige Kosten & maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit)
Für die erste Wohneinheit können aktuell maximal 28.000 € förderfähige Kosten geltend gemacht werden (bei Mehrfamilienhäusern: 2.–6. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €):
| Förderfall | Berechnung | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Nur Grundförderung | 28.000 € × 30 % | 8.400 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus | 28.000 € × 46 % | 12.880 € |
| Normale Förderobergrenze | 28.000 € × 70 % | 19.600 € |
| Absoluter Maximalfall | 28.000 € × 80 % | 22.400 € |
Offizielle KfW-Förderbedingungen & Merkblatt auf kfw.de einsehen ↗
Wichtig für Ihren Förderantrag:
- Vor dem Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Fachbetrieb benötigt.
- Es muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält.
- Der Antrag muss vor dem eigentlichen Vorhabenbeginn vom Eigentümer selbst im KfW-Portal gestellt werden (Sparkatz begleitet Sie gerne bei der Vorbereitung).