Neue Regeln für Heizungstausch und Wärmepumpen-Förderung
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt in wesentlichen Teilen seit dem 29. Juli 2026. Es erweitert die Wahlfreiheit bei Heizungen und ändert zugleich einzelne Bedingungen der Gebäudeförderung.
Informationen & Hintergründe:
- Eigentümerinnen und Eigentümer können laut Bundesregierung zwischen verschiedenen Heiztechniken wählen, darunter Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridmodelle, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen.
- Die Förderung für klimafreundliche Heizungen und Gebäudesanierung wird fortgesetzt, aber angepasst. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.
- Laut Bundesregierung werden maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Der Einkommensbonus ist gestaffelt. Der Familienzuschlag erhöht einmalig die Einkommensgrenze um 10.000 Euro; er ist kein zusätzlicher Zuschussbetrag und unterliegt den KfW-Voraussetzungen für kindergeldberechtigte minderjährige Kinder.
Quelle: Bundesregierung · Originalquelle öffnen ↗
Ergänzende Quellen & Dokumente: KfW: aktuelle Förderbedingungen458 ↗ · KfW Merkblatt458, Stand09/2026 ↗
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