KfW-Heizungsförderung 458: Bis zu 80 Prozent Zuschuss unter den Förderbedingungen
Symbolische Illustration zum Thema.

KfW-Heizungsförderung 458: Bis zu 80 Prozent Zuschuss unter den Förderbedingungen

Die KfW beschreibt die seit Juli 2026 gültigen Förderkonditionen im Programm 458. Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken erstmals am 1. Februar 2027. Ein konkretes Vorhaben sollte anhand der Förderbedingungen und des realistischen Fachbetriebstermins geprüft werden.

Informationen & Hintergründe:

  • Nach den aktuellen KfW-Konditionen sind für ein Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigungsfähig. Die reguläre Gesamtgrenze beträgt 70 Prozent; für Selbstnutzer in der niedrigsten Einkommensstufe sind unter den Förderbedingungen bis zu 80 Prozent möglich. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Gebäudebeträge und eine Verteilung auf die Wohneinheiten.
  • Wichtiger Fristen-Hinweis: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell noch 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er planmäßig auf 12 %, ab August 2027 auf 8 %.
  • Vor der Antragstellung im KfW-Portal ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein zugelassenes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten zwingend vorgeschrieben.
Quelle: KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude · Originalquelle öffnen ↗
Ergänzende Quellen & Dokumente: KfW Merkblatt458, Stand09/2026 ↗
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