Wärmepumpenförderung 2026: KfW-Zuschuss (Programm 458) nach GModG-Inkrafttreten bis zu 80 Prozent
Im KfW-Programm 458 können private Eigentümer für förderfähige Heizungen 30 Prozent Grundförderung erhalten. Selbstnutzer können unter den Förderbedingungen Boni kombinieren; die reguläre Gesamtgrenze beträgt 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Für ein Einfamilienhaus werden aktuell höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Die Einkommensgrenze für den 80-Prozent-Fall liegt bei 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; sie erhöht sich einmalig auf 40.000 Euro, wenn mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind in der selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz lebt.
Informationen & Hintergründe:
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzer können bei erfüllten Voraussetzungen einen Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und einen gestaffelten Einkommensbonus erhalten. Die reguläre Gesamtgrenze liegt bei 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe bei bis zu 80 Prozent. Der einmalige Familienzuschlag erhöht die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro; Voraussetzung ist mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit.
- 2. Halbjährliche Degressionen ab 01.02.2027: Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus (Absenkung um 4 Prozentpunkte zum 01.02. und 01.08.) als auch der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit (Absenkung um 750 Euro zum 01.02. und 01.08.) sinken planmäßig halbjährlich.
- Vor dem Antrag sind eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein Fachunternehmen oder einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung erforderlich. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn im Portal Meine KfW gestellt werden; nachträglich in einen bestehenden Vertrag eingefügte Förderbedingungen sind laut KfW unzulässig.
Quelle: KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude · Originalquelle öffnen ↗
Ergänzende Quellen & Dokumente: KfW Merkblatt 458, Stand09/2026 ↗ · Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz ↗
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